Datenschutzklausel - Modellsportclub Neustrelitz

Modellsportclub Neustrelitz e.V.
    RC Modellsport - weil es Spaß macht                                                                      seit 1990
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Datenschutzklausel

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Datenschutz im Modellsportverein Neustrelitz e. V.
Datenschutzklausel
1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein seinen Namen, Vornamen,
Geburtsdatum, Adresse und Kontaktdaten auf. Diese Informationen werden laut den
Datenschutzrichtlinien des Modellsportclub Neustrelitz e.V. behandelt. Die
personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und
organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Sonstige Informationen (z.B. Bankverbindung) und Informationen über Nichtmitglieder
werden von dem Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung
des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern
einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person
ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
2. Der Modellsportverein Neustrelitz e. V ist lt. Satzung verpflichtet,
seine Mitglieder an den Dachverbänden zu melden. Übermittelt werden dabei Name,
Geburtsdatum, Adresse und Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail); bei Mitgliedern mit
besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) zusätzlich die Bezeichnung ihrer
Funktion im Verein.
3. Pressearbeit
Der Verein informiert die Tagespresse sowie die Lokalpresse und/oder
Fachzeitschriften über Wettbewerbsergebnisse und besondere Ereignisse. Solche
Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen
Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug
auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene
Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins
entfernt. Der Verein benachrichtigt die Dachverbände von dem Widerspruch des
Mitglieds.
4. Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die
Durchführung und die Ergebnisse von Wettkämpfen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten
bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Der
Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die
Durchführung und die Ergebnisse von Prüfungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten in
der Presse bekannt. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand
einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches
unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung.
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder
ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis
der Mitgliederdaten erfordert.
5. Beim Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds werden die personenbezogenen
Daten des Mitglieds archiviert. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds,
die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen
Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch
den Vorstand aufbewahrt.
Erstellt 2023
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